Miese Masche mit Hinterbliebenen von Toten
Die Hinterbliebenen von Toten haben ja schon Leid genug zu ertragen, und dann flattert ihnen da auch noch die Mahnung eines Sexversands ins Haus. Angeblich habe der Tote Sextoys oder Pornofilme bestellt, die noch nicht bezahlt seien. Die Hinterbliebenen sind eh noch in Trauerstarre und wollen um Gottes Willen das Ansehen des Verblichenen nicht auch noch durch den Schmutz ziehen lassen – und zahlen in ihrer Verzweiflung.
Dass es sich dabei aber um eine ganz gemeine Methode handelt, darauf kommen sie nicht. Manchmal sind solche Aktionen auch noch mit kinderpornografischem Material gespickt, das strafrechtliche Relevanz beinhaltet. Hier wird weiterer Druck auf die Hinterbliebenen ausgeübt. Lassen Sie sich von solchen Forderungen nicht bluffen. Widersprechen Sie ganz einfach. Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß.
Genauso sollten Sie bei anderen Forderungen gegenüber Toten denken. Sollen die Gläubiger doch erst mal versuchen, das Geld von Toten einzutreiben. Bleiben Sie gelassen und lassen sich nicht ins Boxhorn jagen. Im Zweifel treten Sie erst einmal selbstbewusst auf und verlangen die Kopie der Beauftragung – und drohen Ihrerseits mit einer Rechnung für die Sachbearbeitung im Rahmen der Testamentsvollstreckung und die Aufnahme in die Forderungsliste.
Der Abgezockte muss nicht einmal tot sein. So erhielten auch Rentner Post von einem dubiosen Sexversand. Sie sollten für angeblich erhaltenes Spielzeug bezahlen. Auch wenn Sie aufgefordert werden, für bezogene Pornofilme oder andere Sexdienste offline wie online zu bezahlen, dann wehren Sie sich, wenn Sie damit nichts zu tun haben. Oft ist es auch die Scham, die manche einfach zahlen lässt. Vor allem aber macht es die Scham solchen Abzockern leicht. Denn die Reingefallenen reden nur ungern darüber, dass Sie einem Scharlatan aufgesessen sind.
Mahnung vom Gen-Labor: Eine andere Masche ist es, insbesondere nach dem Tod männlicher Angehöriger Rechnungen eines „Gen-Labor Dr. Mustermann“ als zweite Mahnung zu verschicken. Solche Abzocker haben Briefkasten- Adressen konstruiert und nutzen die Betroffenheit Trauernder schamlos aus. Sie verlangen ein paar hundert Euro für einen Gentest, den der Tote angeblich noch vor seinem Ableben veranlasst haben soll. Um das Ansehen des Toten nicht zu beschmutzen zahlen trauernde Angehörige oftmals. Wehren Sie sich dagegen und bringen Sie die Rechnungen zur Polizei. Sie können den Spieß auch herumdrehen und Ihrerseits an den Abzocker eine Rechnung schicken. Geben Sie sich als Testamentsvollstrecker aus und berechnen Sie ihm die Prüfung der Ansprüche und den Eintrag in den Erbschaftsschein. Verlangen Sie den schriftlichen Auftrag des Toten für den Gentest und die Rechnungskopie sowie die erste Mahnung. Dann werden Sie schnell feststellen, was es mit dem Gentest auf sich hat.